29.03.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 235/2023

Kontrollen beim Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme

Berlin: (hib/STO) Kontrollen beim Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6127) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5915). Danach erkennt die Bundesregierung grundsätzlich eine Notwendigkeit solcher Kontrollen und hält dazu die aktuelle Rechtslage sowohl in Bezug auf rechtskonform betriebene Drohnen als auch in Bezug auf die Abwehr von Gefahren durch Drohnen für ausreichend.

Zur Abwehr von Gefahren durch unkontrolliert einfliegende Drohnen im Umfeld eines Flughafens sind der Antwort zufolge je nach konkretem Sachverhalt die Polizeien der Länder, die Bundespolizei oder nach den luftverkehrsrechtlichen Vorschriften die Luftfahrtbehörden zuständig. Flughafenbetreiber und Flugsicherungsorganisationen tragen laut Vorlage im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben ebenfalls dazu bei, die Risiken, die von Drohnen ausgehen können, einzudämmen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sie eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eingerichtet, „die unter Einbindung aller betroffenen Akteure, insbesondere der Länder, ein Gesamtkonzept zur Abwehr von unkooperativen Drohnen beginnend an und im Umfeld von Verkehrsflughäfen erarbeiten soll“.

Marginalspalte