11.04.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 251/2023

17.910 vorübergehend untergebrachte Wohnungslose in Bayern

Berlin: (hib/VOM) 17.910 wohnungslose Personen waren in Bayern am 31. Januar 2022 von den Kommunen oder freien Trägern übergangsweise untergebracht. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6229) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5971) mit. Das Statistische Bundesamt habe zu diesem Stichtag erstmals eine Erhebung über die untergebrachten wohnungslosen Personen auf Grundlage des 2020 in Kraft getretenen Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes vorgenommen, heißt es in der Antwort. 11.620 untergebrachte Wohnungslose seien Männer, 6.235 Frauen gewesen, bei 50 Personen sei das Geschlecht unbekannt. 8.980 seien alleinstehend und 2.320 alleinerziehend gewesen. 570 Paare ohne Kinder und 5.165 Paare mit Kindern hätten ebenso dazu gehört wie 675 sonstige Mehrpersonenhaushalte. 1.110 Personen seien älter als 64 Jahre gewesen. In 200 Fällen seien der Haushaltstyp und in 70 Fällen das Alter der Personen unbekannt gewesen.

Etwa jeder zweite Wohnungslose war der Antwort zufolge in der Landeshauptstadt München untergebracht (8.976 Personen). Es folgen Nürnberg mit 1.910, Augsburg mit 765 und Würzburg mit 390 Personen. Keine wohnungslosen untergebrachten Personen gab es laut Regierung in den Kreisen Straubing-Bogen, Hof und Tirschenreuth sowie in der Stadt Memmingen. In den Angaben nicht enthalten seien Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben oder Personen, die bei Freunden und Bekannten unterkommen.

Wie die Regierung weiter mitteilt, sind 2012 Neubau-Fördermaßnahmen in Bayern für 1.197 Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bewilligt worden. 2013 seien 1.418 Mietwohnungen gefördert worden, 2014 1.683, 2015 1.897, 2016 3.725, 2017 4.947, 2018 6.598 und 2019 5.965 Mietwohnungen. Im Jahr 2020 seien 4.476 und 2021 4.564 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert worden, wobei die Zahlen für diese beiden Jahre aufgrund anderer Vorgaben beim Einsatz der Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln des Bundes mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt vergleichbar seien. 2020 seien 3.993 und 2021 5.428 Sozialmietwohnungen in Bayern aus der sozialen Bindung gefallen. Eine Änderung des Phänomens der Wohnungslosigkeit durch die Einführung des Bürgergeldes sei nicht feststellbar, heißt es in der Antwort weiter.

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