Anhörung zu Änderungen im Sanktionsrecht
Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss widmet sich am Montag, 17. April 2023, der von der Bundesregierung geplanten Überarbeitung des Sanktionsrechts. Grundlage der um 11 Uhr beginnenden öffentlichen Anhörung ist ein entsprechender Gesetzentwurf (20/5913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dieser sieht Änderungen bei der Ersatzfreiheitsstrafe, bei der Strafzumessung, bei Auflagen und Weisungen sowie beim Maßregelvollzug vor. Ebenfalls dazu vor liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und eine Geldstrafe nach dem Einbußeprinzip“ (20/4420(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Nach aktueller Sachverständigenliste sind zehn Expertinnen und Experten geladen. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen.
Weitere Informationen zur Anhörung, die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang) auf bundestag.de(Interner Link): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-pa-recht-sanktionenrecht-941082(Interner Link)
Die hib-Meldung zum Regierungentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-937794(Interner Link)
Die hib-Meldung zum Antrag der Fraktion Die Linke: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-921494(Interner Link)