16.11.2022 Recht — Antrag — hib 665/2022

Linke will Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen

Berlin: (hib/SCR) In der laufenden Debatte um die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe spricht sich die Fraktion Die Linke für deren komplette Streichung aus. Zudem schlagen die Abgeordneten in einem Antrag (20/4420) vor, die Bestimmung von Geldstrafen am Einbußeprinzip zu orientieren.

Die Fraktion führt zur Begründung aus, dass die Ersatzfreiheitsstrafe nach Paragraf 43 Strafgesetzbuch „ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben“, sei. Vor allem ärmere Menschen seien von den Ersatzfreiheitsstrafen betroffen, weil sie nicht in der Lage seien, die hohen Geldstrafen zu bezahlen. „Soziale Desintegration in Form von Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und Abhängigkeit von legalen und illegalisierten Drogen spielen dabei oft eine entscheidende Rolle“, heißt es weiter in dem Antrag. In der Praxis würden Ersatzfreiheitsstrafen überwiegend wegen Bagatelldelikten wie dem Fahren ohne Fahrschein oder Ladendiebstählen verhängt.

Zudem sind aus Sicht der Abgeordneten die verhängten Geldstrafen für arme Menschen zu hoch, weil dabei das Nettoeinkommensprinzip greife. „Ein Tagessatz entspricht dabei dem Nettoeinkommen pro Tag. Bei einem sehr geringen Einkommen bleibt den Verurteilten kein Geld zur Lebensführung mehr übrig“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion spricht sich daher für das Einbußeprinzip aus. „Eine Orientierung am Einbußeprinzip würde dagegen dazu führen, dass eine Geldstrafe nur dem Betrag entspricht, der neben der Lebensführung eingebüßt werden kann. Bei Personen, die am Existenzminimum leben, können dies auch sehr geringe Beträge sein“, schreiben die Abgeordneten.

Weitere Forderungen in dem Antrag beziehen sich auf den Erlass von Geldstrafen, eine Begründungspflicht für die Festlegung von Tagessätzen und eine tatsächliche Ermittlung von Einkommen zur Bestimmung von Tagessatzhöhen statt einer Schätzung.

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