18.04.2023 Verkehr — Antwort — hib 271/2023

Regierung nimmt Ergebnis der Tempolimit-Studie zur Kenntnis

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung nimmt die Ergebnisse der im Januar veröffentlichten Studie „Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“ laut ihrer Antwort (20/6325) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6094) „zur Kenntnis“. Die Studie sei durch das Umweltbundesamt (UBA) ausgeschrieben und in Auftrag gegeben worden, schreibt die Regierung. Die Finanzierung sei über den Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erfolgt. Das BMUV sei daher im Rahmen der üblichen Begleitung von Vorhaben des Ressortforschungsplans beteiligt gewesen, heißt es in der Antwort.

Der Studie zufolge wäre die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen und eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würden damit aus Sicht des UBA auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert.

Zur Frage, auf Basis welcher Erkenntnisse das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen ablehnt, heißt es in der Antwort: Die Koalitionsparteien hätten vereinbart, „dass es in der laufenden Legislaturperiode kein generelles Tempolimit geben wird“.

Das BMDV, so heißt es weiter, werde bei der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen für das Klimaschutz-Sofortprogramm von einem wissenschaftlichen Gutachterkonsortium unterstützt. Die Maßnahmenvorschläge im Verkehrsbereich und deren konkrete Ausgestaltung seien Gegenstand laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

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