26.04.2023 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 299/2023

Mobilfunktechnologie und Landschaftsgestaltung

Berlin: (hib/NKI) Zu den Themen Mobilfunktechnik und Landschaftsgestaltung antwortet die Bundesregierung (20/6364) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6154).

Demnach halte die Bundesregierung den weiteren Ausbau der technischen Infrastruktur der Mobilfunktechnologie „im Sinne der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land“ für erforderlich. Eventuelle Konflikte seien jeweils im Rahmen der Planungs- und Zulassungsverfahren für neue Anlagen der Mobilfunktechnologie zu prüfen und aufzulösen. Die Anlagen und Antennen würden „aufgrund des technischen Fortschritts in Zukunft deutlich kleiner werden“, heißt es in der Antwort. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf beschränkende Vorgaben durch das Raumordnungsgesetz oder eine in die Raumordnungsplanung integrierte Umweltprüfung sei daher nicht zu erkennen.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen seien bereits jetzt gemäß Baugesetzbuch öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei seien insbesondere auch die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Des Weiteren gelte im unbeplanten Innenbereich, dass ein Vorhaben nur dann zulässig sei, wenn es das Ortsbild nicht beeinträchtige.

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