Nationales Reformprogramm 2023 vorgelegt
Berlin: (hib/EMU) In einer Unterrichtung (20/6200) an den Bundestag legt die Bundesregierung das Nationale Reformprogramm 2023 (NRP) vor. Darin berichtet sie nach eigenen Angaben von „Maßnahmen, die der Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen dienen.“ Grundlage hierfür seien die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union vom 12. Juli 2022 und der „Länderbericht Deutschland 2022“ der EU-Kommission vom 23. Mai 2022.
Neben den Maßnahmen zur Bewältigung wesentlicher gesamtwirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen berichtet das NRP über das makroökonomische Ungleichgewichteverfahren inklusive der Entwicklung des deutschen Leistungsbilanzüberschusses. Weiterhin wird über Fortschritte bei der Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, der Europäischen Säule Sozialer Rechte und die UN-Nachhaltigkeitsziele informiert. Da die für das NRP relevanten Themen zu einem Großteil bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2023 behandelt wurden, verweisen die Autorinnen und Autoren des NRP auf den Jahreswirtschaftsbericht.
Die Ergänzungen des NRP zum Jahreswirtschaftsbericht beziehen sich erstens auf Reduktion der Abhängigkeit Deutschlands bei fossiler Energie durch der Beschleunigung der Energiewende, zweitens auf die Modernisierung der digitalen Infrastruktur in Deutschland und drittens auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Finanz- und Steuerpolitik.
Die hib-Meldung zum Jahreswirtschaftsbericht 2023: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-932492