02.02.2023 Wirtschaft — Unterrichtung — hib 80/2023

Bruttoinlandsprodukt soll 2023 um 0,2 Prozent wachsen

Berlin: (hib/EMU) Für die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2023 rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent. Das geht aus einer Unterrichtung (20/5380) zum Jahreswirtschaftsbericht 2023 hervor.

Damit stelle sich die Ausgangslage zum Jahreswechsel günstiger dar als noch in der Herbstprojektion angenommen, schreibt die Bundesregierung. Dennoch bestünden weiterhin Unsicherheiten für die deutsche Wirtschaft: der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dessen wirtschaftliche Folgen, die schwache Entwicklung der Weltwirtschaft, die anhaltend hohen Energie- und Verbraucherpreise sowie die Sicherstellung der zukünftigen Gasversorgung.

Die Inflation soll im Laufe des Jahres zwar weiter absinken, es wird jedoch mit einer durchschnittlichen Teuerung von sechs Prozent gerechnet. Bei der Arbeitslosenquote wird im Jahresverlauf mit einem leichten Anstieg um 65.000 auf rund 2,5 Millionen Personen kalkuliert. Aufgrund mehrerer Faktoren, wie der sinkenden Inflationsdynamik, den Impulsen der Stabilisierungsmaßnahmen und der erwarteten weltwirtschaftlichen Belebung, so der Bericht, sei jedoch damit zu rechnen, dass die wirtschaftliche Entwicklung wieder an Fahrt aufnimmt.

Für 2023 rechnet die Regierung damit, dass sich der Bundeshaushalt wieder innerhalb der Regelgrenze der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse bewegen wird. Nach einer Nettokreditaufnahme im Jahr 2022 in Höhe von fast 140 Milliarden Euro wird für das laufende Jahr mit einer Nettoneuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro gerechnet.

Für die Bewältigung der Energiekrise, eine größere Unabhängigkeit von anderen Staaten in der Strom- und Wärmeversorgung und für die Einhaltung der Klimaziele ist laut Jahreswirtschaftsbericht der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien zentral. In diesem Sinne wurde mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket, „dem größten energiepolitischen Gesetzespaket seit Jahrzehnten“, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Windenergie-auf-See-Gesetz umfassend novelliert. Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden (bislang: 65 Prozent).

Zur Erreichung der Klimaziele sollen umweltfreundliche Investitionen gefördert werden. Aktuell seien klimafreundliche Produktionsprozesse trotz CO2-Bepreisung oft teurer als herkömmliche, auf fossilen Rohstoffen basierende Prozesse und somit wirtschaftlich noch nicht tragfähig, so der Bericht. Eines der Förderprogramme ist die „Dekarbonisierung in der Industrie“, das die Entwicklung von und Investitionen in Klimaschutztechnologien unterstützt. Weiterhin gefördert werden sollen Forschung und Entwicklung in energieintensiven Branchen der Grundstoffindustrie wie der Stahl- und Eisenerzeugung, der Zement- oder Glasindustrie.

Als weitere große Herausforderungen nennt der Bericht die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Verbesserung der Standortbedingungen für Unternehmen in Deutschland. Steuerliche Impulse, bessere Bedingungen in der Unternehmensfinanzierung und ein „innovationsfreundliches Umfeld“ sollen bestehende Unternehmen stärken und Neugründungen erleichtern. Die Wettbewerbsordnung soll unter dem Leitbild der Sozial-ökologischen Marktwirtschaft gestärkt werden.

Der Engpass an passend qualifizierten Fachkräften hat im Jahr 2022 weiter zugenommen. Die Zahl offener Stellen in der Gesamtwirtschaft ist auf einen historischen Höchstwert gestiegen: Im vergangenen Jahr lag die Zahl der bei Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldeten offenen Stellen mit rund 845.000 fast doppelt so hoch wie vor zehn Jahren. In den Betrieben würden die vakanten Stellen zu einer weiteren Arbeitsverdichtung und teilweise zu eingeschränkter Wertschöpfung führen, schreibt die Bundesregierung.

Die Anhebung des Mindestlohns könnte einen Beitrag leisten, Tätigkeitsfelder im Niedriglohnsektor attraktiver zu machen. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sollen zudem „Arbeitsanreize für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ gesetzt, sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften verbessert werden.

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