04.05.2023 Auswärtiges — Antrag — hib 327/2023

Abzugsmandat für MINUSMA-Einsatz in Mali vorgelegt

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich letztmalig an der „Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) beteiligen und den Rückzug aus der Mission vorbereiten. Das geht aus einem Antrag (20/6655) der Bundesregierung hervor, der seit gestern als Kabinettsbeschluss vorliegt und über den der Bundestag am kommenden Mittwoch im Plenum beraten wird.

Das Sicherheitsumfeld in Mali habe sich in den vergangenen Monaten durch die Ausbreitung terroristischer Gruppierungen signifikant weiter verschlechtert, auch in Folge eines verminderten Verfolgungsdrucks, schreibt die Bundesregierung und verweist dazu auf den Rückzug der französisch geführten Missionen BARKHANE und TAKUBA bis August 2022. „Zudem stellen fortdauernde administrative Behinderungen und Einschränkungen der Mission durch malische Stellen sowie die großflächige Kooperation malischer und russischer Sicherheitskräfte im Einsatz MINUSMA vor Herausforderungen.“ In diesem Kontext sei die Entscheidung der Bundesregierung einzuordnen, dass der Bundeswehreinsatz bei MINUSMA letztmalig durch den Deutschen Bundestag verlängert werden soll.

Eingesetzt werden sollen wie bisher bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten, die, „solange und soweit dies im Rahmen der Rückverlegung möglich“ sei, die Wiederherstellung der staatlichen Autorität in Zentralmali und die Schaffung eines sicheren Umfeldes für humanitäre Hilfe unterstützen sollen. Außerdem sollen sie zur Umsetzung des Abkommens von Algier für Frieden und Aussöhnung in Mali beitragen. Hierzu zählt laut Bundesregierung auch eine mögliche Unterstützung des Transitionsprozesses einschließlich der am 4. Februar 2024 geplanten Präsidentschaftswahlen in Mali, sofern dies von der Gastregierung und den Vereinten Nationen erbeten werde.

Weitere Aufgaben der Bundeswehr zielen auf die Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben im Rahmen der VN-Mission, auf die Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali sowie der Gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (G5 Sahel Force Conjointe), auf Lagebilderstellung und Lufttransport. „Die Teilnahme an Operationen zur Terrorismusbekämpfung ist nicht vom Auftrag erfasst.“

Rechtliche Grundlage bleibt laut Antrag eine Reihe von Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates, zuletzt 2640 (2022). Das letztmalige Mandat ist befristet bis Ende Mai 2024. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 550,7 Millionen Euro.

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