04.05.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 328/2023

Keimbahneingriffe am Menschen

Berlin: (hib/STO) Um Keimbahneingriffe am Menschen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/6395) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6257). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen und insbesondere der Überarbeitung des Embryonenschutzgesetzes sieht, um Keimbahneingriffe zu verhindern, „die aufgrund des aktuellen technischen Stands der Stammzellenforschung (...) erfolgen könnten und bei denen von Juristen in Zweifel gezogen wird, ob diese unter die Verbote des Embryonenschutzgesetzes in seiner jetzigen Form fallen“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes „diesbezüglich derzeit nicht vorgesehen“. Die Entscheidung über die im Einzelfall verbindliche Auslegung von Gesetzen obliege den unabhängigen Gerichten.

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