08.05.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 331/2023

Zivilklauseln in der Wissenschaft

Berlin: (hib/STO) Sogenannte „Zivilklauseln“ in der Wissenschaft sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6622) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6268). Darin schrieb die Fraktion, dass nach ihrer Auffassung internationale Kooperationen deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im Bereich militärtechnischer und Dual-Use-Forschung und die Zweckmäßigkeit von Zivilklauseln infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten seien. Wissen wollte sie unter anderem, wie die Bundesregierung zur Selbstverpflichtung wissenschaftlicher Einrichtungen wie Universitäten steht, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, handelt es sich bei Zivilklauseln und anderen Leitlinien zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung um Selbstverpflichtungen wissenschaftlicher Einrichtungen. Bei der Formulierung solcher Klauseln seien wissenschaftliche Einrichtungen aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Wissenschaftsfreiheit grundsätzlich unabhängig, soweit sie bei der konkreten Ausgestaltung den durch das Grundgesetz und das jeweilige Landesrecht gesteckten Rahmen einhalten.

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