10.05.2023 Auswärtiges — Antwort — hib 339/2023

Informationspflicht der Bundesregierung zur EU-Außenpolitik

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wird ihre Unterrichtungspraxis in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) an geltende Unterrichtungspflichten in übrigen supranationalen EU-Angelegenheiten angleichen und sich nicht länger auf eine allgemeine Bereichsausnahme für die GASP/GSVP berufen. Das geht aus ihrer Antwort (20/6679) auf eine Kleine Anfrage (20/6301) der AfD-Fraktion hervor. Außerdem werde sie „auch im Bereich GASP/GSVP die allgemeinen Vorgaben des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) für die Unterrichtung des Bundestages in Angelegenheiten der EU anwenden“.

Die Fragesteller hatten sich nach den Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2022 erkundigt (2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15). Die Karlsruher Richter hätten darin die Verpflichtung der Bundesregierung betont, den Deutschen Bundestag zur Herstellung der „Informationssymmetrie“ zwischen Parlament und Regierung in Bezug auf den gesamten Themenkomplex der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik „vorrangig schriftlich, in zeitlicher Hinsicht frühestmöglich, in sachlicher Hinsicht umfassend und fortlaufend zu unterrichten“, so die Abgeordneten.

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