16.05.2023 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 364/2023

Sachverständige beraten über Fachkräfteeinwanderung

Berlin: (hib/HAU) Um die Fachkräftesicherung für den Arbeitsmarkt in Deutschland geht es am Montag, 22. Mai 2023, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ (20/6500). Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) beginnt, werden 13 Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland begegnen. Zur Bedarfsdeckung gelte es weiterhin, in erster Linie inländische und innereuropäische Potenziale zu heben, heißt es in der Vorlage. Dies reiche aber nicht aus, um den Fach- und Arbeitskräftebedarf zu sichern. „Zusätzlich müssen drittstaatsangehörige Fachkräfte für eine Erwerbsmigration nach Deutschland gewonnen werden und ihnen hierzu ein rechtmäßiger Aufenthalt gewährt werden“, schreibt die Bundesregierung.

Der Grundsatz des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Jahr 2020 - eine qualifikations- und bedarfsorientierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt - habe sich bewährt, heißt es in dem Entwurf. Darauf aufbauend, solle die Fachkräfteeinwanderung künftig auf drei Säulen beruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung bleibe die Fachkräftesäule. Sie umfasse wie bisher die Blaue Karte EU für ausländische Hochschulabsolventen sowie die nationale Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fachkräfte mit einem deutschen oder in Deutschland anerkannten Abschluss. Wer einen solchen Abschluss hat, soll künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.

Mit dem Gesetzentwurf würden unter Ausnutzung des Spielraums, den die entsprechende EU-Richtlinie (2021/1883) biete, die bestehenden Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe spürbar abgesenkt. Zudem werde eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss geschaffen, was die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtere. Künftig soll auch international Schutzberechtigten, die ihren Schutzstatus in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, eine Blaue Karte EU ausgestellt werden. Für Inhaber einer solchen würden Arbeitgeberwechsel vereinfacht sowie Regelungen zur Ausübung von kurz- und langfristiger Intra-EU-Mobilität in Deutschland auch für Inhaber einer Blauen Karte EU geschaffen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Zudem werde der Familiennachzug zu Inhabern einer Blauen Karte EU sowie die Erlangung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt erleichtert.

Neu ist laut Bundesregierung, dass IT-Spezialisten künftig eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, „aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können“. Mit diesen Regelungen soll die Attraktivität Deutschlands für besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige gesteigert werden, heißt es in der Vorlage.

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