Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung
Berlin: (hib/PK) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist nach Angaben der Bundesregierung für die Ausgestaltung und Umsetzung der Qualitätssicherung (QS) der medizinischen Versorgung verantwortlich. Der G-BA sei zudem beauftragt worden, bis zum 31. Dezember 2022 in einer Richtlinie ein einrichtungsübergreifendes, sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen, heißt es in der Antwort (20/6856) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6616) der Unionsfraktion.
Die Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung obliege den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Grundlage für die ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA (PT-RL).
In der PT-RL lege der G-BA unter anderem fest, welche psychotherapeutischen Verfahren und Methoden eine Leistung der GKV seien, welche Angebote es für die Abklärung eines Erkrankungsverdachts und bei einem dringenden Behandlungsbedarf gebe, das Nähere zur gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung, zu den Sitzungen vor Beginn einer Therapie sowie zum Konsiliar-, Antrags- und Gutachterverfahren.
Der G-BA habe die Aufgabe, transparente und rechtssichere Entscheidungen zu treffen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprächen.