23.05.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 380/2023

Verfahren zu Rechtsverordnungen

Berlin: (hib/STO) Das in Paragraf 62 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) festgesetzte Verfahren zu Rechtsverordnungen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6797) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6577). Danach umfasst dieses Verfahren die Erörterung von Rechtsfragen und dient der Rechtssicherheit und Verfassungsgemäßheit der von den zuständigen Ressorts zu erlassenden Rechtsverordnungen. Grundsätzlich sei für jede Rechtsverordnung das Verfahren nach Paragraf 62 GGO durchzuführen, heißt es in der Vorlage weiter.

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