23.05.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 382/2023

Spenden aus dem Ausland für politische Gruppierungen

Berlin: (hib/STO) Spenden aus dem Ausland für politische Gruppierungen oder Zielsetzungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6854) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „zur Rolle ausländischer Gelder bei der Finanzierung von Klimaprotesten und ihre Auswirkungen auf den demokratischen Wettbewerb“ (20/6621). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, „wenn amerikanische Stiftungen oder Privatpersonen Gelder für einen Volksentscheid wie ,Berlin 2030 klimaneutral' zur Verfügung stellen, um auf den Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung Einfluss zu nehmen“.

Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass der genannte Volksentscheid „eine Angelegenheit allein des Landes Berlin“ sei. Transparenzbestimmungen für Volksabstimmungen auf Landesebene richteten sich nach den jeweiligen Landesgesetzen. Mit Blick auf eine etwaige Übertragbarkeit der Finanzierung des Berliner Volksentscheids auf die Bundestagswahl ist der Antwort zufolge „festzustellen, dass die aktuelle Rechtslage der Finanzierung aus dem Ausland bereits enge Grenzen setzt“. Gemäß Paragraf 25 Absatz 2 Nummer 3 des Parteiengesetzes seien Parteispenden aus dem Ausland „nur ausnahmsweise und nur unter engen Voraussetzungen zulässig“.

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