24.05.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 383/2023

Verdacht der Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Berlin: (hib/STO) Ermittlungen in einem Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6858) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6623). Darin schrieb die Fraktion, dass nach einem Pressebericht Beamte der Terrorbekämpfungseinheit GSG 9 am 22. März 2023 das Haus des Vorsitzenden des Vereins „Polizisten für Aufklärung e. V.“ Björn Oberndorf, gestürmt hätten. Wissen wollte die Fraktion unter anderem, aus welchem Grund auch das Bundeskriminalamt (BKA) an der Durchsuchung am 22. März beteiligt war.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, beauftragte der Generalbundesanwalt (GBA) das BKA im Januar mit der Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt „wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Inland“ gemäß der Paragrafen 129 und 129a Strafgesetzbuch. Der Durchsuchung habe eine Anordnung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs zugrunde gelegen.

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