Sachverständige bewerten Wiedereinführung der Sperrklausel
Berlin: (hib/JOH) Mit der geplanten Wiedereinführung einer Sperrklausel bei den Europawahlen befasst sich am Montag, 12. Juni 2023, der Europaausschuss in einer öffentlichen Anhörung. Bundesregierung und CDU/CSU-Fraktion haben dazu jeweils Gesetzentwürfe (20/6821, 20/4045, 20/4046) vorgelegt. Grundlage ist ein Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 (2018/994), mit dem der europäische Wahlakt entsprechend geändert werden soll.
Dem Ratsbeschluss zufolge soll eine Partei künftig mindestens zwei bis fünf Prozent der Stimmen bekommen müssen, um ins Europaparlament einziehen zu können. Da eine Sperrklausel bei Europawahlen verschiedenen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zufolge geltenden Vorgaben des Grundgesetzes widerspricht, ist für die Ratifizierung die Zustimmung einer verfassungsändernden Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats notwendig.
Die Anhörung findet von 16 Uhr bis 17.30 Uhr im Sitzungssaal 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Haus statt. Sie wird live im Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 und unter www.bundestag.de ausgestrahlt und ist danach in der Mediathek abrufbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum über europaausschuss@bundestag.de für die Sitzung an.
Folgende Sachverständige sind geladen:
Prof. Dr. Patrick Hilbert (Universität Münster)
Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M. (Cambridge), Universität Heidelberg
Prof. Dr. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld)
Prof. Dr. Heiko Sauer (Universität Bonn)
Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau (Universität Köln)