Bund fördert Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so anzupassen, „dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“. Dies entspräche auch den Vereinbarungen des Koalitionsausschusses am 28. März 2023, heißt es in der Antwort der Regierung (20/7055) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6687).
Keine Aussage kann die Bundesregierung zur angefragten Entwicklung der Bewohnerparkzonen in deutschen Städten machen. Bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, also auch bei der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel, handle es sich um die Durchführung der StVO, schreibt die Regierung. Die Durchführung der StVO, insbesondere die Entscheidung darüber, welche konkrete Maßnahme vor Ort in welchem Umfang getroffen wird, sei ausschließlich Sache der Länder, „die diese Aufgabe des Verwaltungsvollzugs als eigene Angelegenheit durch ihre Straßenverkehrsbehörden wahrnehmen“. Der Bundesregierung lägen hierzu keine eigenen Informationen vor.
Eine Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Einführung intelligenter Parkleit- und Parksysteme erfolgt der Antwort zufolge im Rahmen des 2018 gestarteten Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (DkV). Umfasst seien bislang Maßnahmen zum Parkraummanagement, für Parkleitsysteme oder für Park + Ride (P&R), heißt es in der Antwort weiter. Bundesweit seien bislang insgesamt 47 Vorhaben in 30 Kommunen mit einem Zuwendungsvolumen von 40,3 Millionen Euro umgesetzt worden. Die Förderung werde Kommunen oder kommunalen Unternehmen in Form von Zuwendungen bereitgestellt.