21.06.2023 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Gesetzentwurf — hib 462/2023

AfD will Deutsches Institut für Menschenrechte abwickeln

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin als unabhängige nationale Institution der Bundesrepublik zur Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland abwickeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/7349) eingebracht, durch den das Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) aufgehoben werden soll. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag erstmals im Plenum des Bundestages beraten.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, das DIMR habe den eigenen Anspruch der politischen Neutralität aufgegeben und widme sich „der politischen Diffamierung der demokratischen Opposition im Deutschen Bundestag, der Alternative für Deutschland“. Das Institut habe sich „unabhängig von seinem gesetzlich normierten Auftrag“ zur Aufgabe gemacht, Wähler, Sympathisanten, Mitglieder und Mandatsträger der AfD zu diskreditieren. Als Beispiele nennt die Fraktion die Publikationen „Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist“ von Hendrik Cremer und „Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist“ des gleichen Autors. Ein Zusammenhang zum gesetzlich normierten Auftrag könne nicht erkannt werden, heißt es im Gesetzentwurf. In Krisenzeiten könne es sich das Land nicht leisten, „Vereine, die sich der populistischen Propaganda zu Ungunsten der Opposition widmen“, großzügig finanziell zu fördern. Das DIMR war 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses ins Leben gerufen worden.

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