05.07.2023 Verkehr — Antwort — hib 520/2023

Gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der DB AG

Berlin: (hib/HAU) Der Start der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft innerhalb der Deutschen Bahn AG (DB AG) soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2024 erfolgen. „Mit der geplanten Verschmelzung der DB Station & Service AG auf die DB Netz AG wird die neue Gesellschaft in einem ersten Schritt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG eingerichtet“, heißt es in der Antwort der Regierung (20/7487) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7048). Damit werde die Festlegung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, „dass die Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten innerhalb des integrierten Konzerns erfolgen soll“.

Die Ausgestaltung der Gemeinwohlziele und die damit zusammenhängenden Steuerungsinstrumente sowie die Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen würden derzeit erarbeitet, schreibt die Bundesregierung. Ein erster Schritt sei die gesellschaftsrechtliche Verschmelzung. Weitere Schritte umfassten die Erarbeitung einer optimierten Finanzierungsarchitektur mit weniger Finanzierungsquellen und Finanzierungsschnittstellen sowie vereinheitlichten Förderbedingungen.

Auf konkrete Nachfrage der Unionsfraktion zur Definition des Begriffs „Gemeinwohl“ schreibt die Regierung: Die Ausrichtung der neuen Infrastrukturgesellschaft am Gemeinwohl bedeute, „dass gesamtgesellschaftliche verkehrliche Interessen stärker gewichtet werden sollen“. Auf dieser Grundlage würden derzeit Zieldimensionen definiert.

Für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sei eine stärkere Steuerung durch den Bund von großer Bedeutung, heißt es weiter. Es solle sichergestellt werden, dass ein angemessener Einfluss des Bundes besteht und die Beteiligungsführung gestärkt wird. Für eine effektive Steuerung der neuen Gesellschaft durch den Bund sei aufgrund der Einbettung in den Konzern ein geeignetes Zusammenspiel der Rechtsform mit weiteren gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen erforderlich.

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