11.07.2023 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 545/2023

Einreise in Drittländer bei non-binären Geschlechtsangaben

Berlin: (hib/STO) Die „Einreise in Drittländer bei non-binären Geschlechtsangaben in Ausweisdokumenten“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/7598). Wie die Fraktion darin ausführt, wird für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein „X“ eingetragen, das in der maschinenlesbaren Zone durch das Symbol „<“ repräsentiert wird. Personen, die ihr Geschlecht im deutschen Personenstandsregister auf „divers“ geändert haben, könnten auf eigenen Wunsch einen Pass mit der Angabe „weiblich“ oder „männlich“ beantragen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob der Bundesregierung Fälle bekannt sind, in denen Personen mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten und deutscher Staatsangehörigkeit die Einreise in bestimmte Länder verweigert wurde. Auch fragt sie unter anderem, in welche Staaten die Einreise nach Kenntnis der Bundesregierung mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten derzeit nicht möglich ist.

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