11.07.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 548/2023

Zahl der Anbindehaltung bei Rindern rückläufig

Berlin: (hib/NKI) Gemäß der Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2020 wurden rund 1,14 Millionen Rinder in Anbindehaltung gehalten. Dies entsprach rund zehn Prozent der Rinder in Deutschland. Eine Differenzierung, inwiefern die Rinder teilweise oder ganzjährig in Anbindehaltung gehalten wurden, ist anhand der Daten aus der Landwirtschaftszählung 2020 nicht möglich. Das geht aus einer Antwort (20/7548) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7280) der AfD-Fraktion hervor.

Berechnungen des Thünen-Instituts von 2020 hätten außerdem ergeben, dass insgesamt 28.257 Betriebe das Verfahren der Anbindehaltung genutzt haben. Davon hätten 17.485 Betriebe ihre Rinder in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten.

Landwirtschaftszählungen hätten ergeben, dass es bundesweit im Jahr 2010 insgesamt etwa 14,06 Millionen Haltungsplätze für Rinder gegeben habe. Davon seien rund 10,45 Millionen Laufstallhaltungsplätze, 3,02 Millionen Anbindehaltungsplätze und 594.400 Plätze in anderen Stallhaltungsverfahren. Für das Jahr 2020 wurden insgesamt rund 11,46 Millionen Haltungsplätze für Rinder ermittelt: 9,5 Millionen davon in Laufstallhaltungsplätzen, 1,14 Millionen seien Anbindehaltungsplätze gewesen und 828.300 Plätze andere Stallhaltungsverfahren. „Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung des Jahres 2020 zeigen, dass die Laufstallhaltung und die Anbindehaltung rückläufig waren, andere Stallhaltungsverfahren gewannen hingegen an Bedeutung, hier konnte eine Zunahme von 39 Prozent verzeichnet werden“, schreibt die Bundesregierung.

Das Thünen-Institut komme in einer Folgenabschätzung zu dem Schluss, dass bei einem Verbot der Anbindehaltung grundsätzlich von einem Vorzieheffekt hinsichtlich des Strukturwandels ausgegangen werden müsse. Dieser sei jedoch nicht abschließend quantifizierbar. Der Strukturwandel in der Milchviehhaltung könne durch zahlreiche Faktoren, wie den Generationswechsel und etwaige Preisabschläge der Molkereien für Milch aus Anbindehaltung, beeinflusst werden. „Die Folgenabschätzung wird bei der Ausgestaltung der Änderungen in Bezug auf die Anbindehaltung mit einbezogen“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

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