12.07.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 551/2023

Vergabe von Fördermitteln des Programms „Demokratie leben!“

Berlin: (hib/STO) Die Vergabe von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/7591) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7313). Wie die Bundesregierung darin schreibt, werden Fördermittelempfänger „sorgfältig ausgewählt“. Neben der Prüfung, ob das zu fördernde Projekt und die damit verbundenen Personen demokratischen Grundsätzen und den fachlichen Standards politischer Bildung genügen, werde gründlich recherchiert, welche Projekte die Fördermittelempfänger in der Vergangenheit durchgeführt haben und ob diese ebenfalls demokratischen Grundsätzen und den fachlichen Standards politischer Bildung entsprechen.

„Bei Förderungen von Maßnahmen der politischen Bildung werden grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingesetzt, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu verhindern“, heißt es in der Antwort weiter. Dazu zählten neben der umfangreichen Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen beispielsweise auch die Prüfung der fachlichen Qualifikation der antragstellenden Institutionen, die fachliche Begleitung von Projekten auch nach der Bewilligung sowie die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der bewilligten Mittel.

Auch im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ haben die geförderten Träger den Angaben zufolge eine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, die in einem Begleitschreiben als Bestandteil des Zuwendungsbescheids dargelegt ist. Darin werden laut Vorlage alle Zuwendungsempfänger darauf hingewiesen, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen auszuschließen ist. Zusätzlich werde unter anderem klargestellt, dass Personen oder Organisationen, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, nicht mit der Durchführung eines Projekts beziehungsweise der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung eines Projekts beauftragt werden dürfen.

Jeder Verstoß hiergegen eröffnet die rechtliche Möglichkeit, Fördermittel, die an extremistische Organisationen oder Personen geflossen sind, zurückzufordern, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach muss in allen solchen Fällen eine Rückforderung erfolgen.

Des Weiteren führt die Bundesregierung aus, dass sie darüber hinaus alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutze, um sicherzugehen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert oder als Kooperationspartner geführt werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.

Für die Bundesregierung und die nachgeordneten Geschäftsbereiche bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Antwort zufolge seit dem Jahr 2004 ein Verfahren zur Überprüfung öffentlich geförderter Projekte und Projektträger an, wobei auch Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) einbezogen werden. Ziel dieses Verfahrens sei es, durch eine frühzeitige Einbeziehung unter anderem des BfV eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische und terroristische Organisationen, Gruppierungen und Einzelpersonen effektiv auszuschließen. Dieses Ziel richte sich gleichermaßen gegen Organisationen mit rechtsextremistischen, linksextremistischen, islamistischen, auslandsbezogen-extremistischen oder sonstigem verfassungsfeindlichen Hintergrund.

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