Keine Einreiseverweigerung aufgrund eines „X“ bekannt
Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung sind keine Staaten bekannt, in denen eine Einreise aufgrund des Eintrags eines „X“ als Geschlechtsmerkmal im Reisepass verweigert wird. Dies geht aus ihrer Antwort (20/7804) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/7598) zur „Einreise in Drittländer bei non-binären Geschlechtsangaben in Ausweisdokumenten“ hervor.
Wie die Fraktion darin schrieb, wird für eine Person, die weder männlich („M“) noch weiblich („F“) ist, in der visuell lesbaren Zone des deutschen Passes ein „X“ eingetragen. Wissen wollten die Abgeordneten, ob der Bundesregierung Fälle bekannt sind, in denen Personen mit non-binären Geschlechtsangaben in den Ausweisdokumenten und deutscher Staatsangehörigkeit die Einreise in bestimmte Länder verweigert wurde.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass ihr eine Einreiseverweigerung aufgrund des Eintrags eines „X“ als Geschlechtsmerkmal im Reisepass nicht bekannt sei. In der Literatur und aus der Zivilgesellschaft werde allerdings von Fällen berichtet, „in denen die betreffenden Menschen bei der Einreise mit Fragen konfrontiert wurden, die tief in die Privatsphäre eingreifen, oder diskriminierende Leibesvisitationen über sich ergehen lassen mussten“.