Unterschiede zwischen „Piav-Operativ“ und „Piav-Strategisch“
Berlin: (hib/STO) Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verbundanwendungen „Piav-Operativ“ und „Piav-Strategisch“ erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7864) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7459). Danach bauen beide Verbundanwendungen ihren Datenbestand durch Anlieferungen von den angebundenen Teilnehmersystemen auf. Unterschiede ergeben sich laut Bundesregierung aus den Anforderungen an diese Systeme.
Wie sie dazu ausführt, ist Piav-Operativ ein System zur unverzüglichen Bereitstellung und zum Austausch ausgewählter Personen-, Fall- und Sachdaten zu bestimmten, als verbundrelevant bewerteten Phänomenbereichen aus der laufenden Fallbearbeitung, um Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhänge frühzeitig erkennen und unbekannte Täter identifizieren zu können. Es diene damit primär der Unterstützung der operativen Fallbearbeitung durch die Polizeien des Bundes und der Länder.
Piav-Strategisch ist demgegenüber der Antwort zufolge ein Instrument zum Lagemonitoring, das es allen Polizeien des Bundes und der Länder ermöglicht, „aktuelle Kriminalitätsentwicklungen auf Basis umfassender, länderübergreifender und vor allem (tages-)aktueller Lageerkenntnisse aller teilnehmenden Polizeien des Bundes und der Länder zu bewerten“. Piav-Strategisch solle somit unter anderem dabei helfen, Kriminalitätsbrennpunkte frühzeitig zu erkennen und regionale Kriminalitätsentwicklungen von überregionalen Phänomenen unterscheiden zu können, schreibt die Bundesregierung weiter.