Bundesregierung pocht auf humanitäres Völkerrecht
Berlin: (hib/BAL) Aus Sicht der Bundesregierung sind im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die Regeln des humanitären Völkerrechts durch beide Konfliktparteien vollumfänglich einzuhalten. „Die Verfolgung von Kriegsverbrechen und anderen Völkerstraftaten obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden“, schreibt sie in ihrer Antwort (20/7972) auf eine Kleine Anfrage (20/7648) der Fraktion Die Linke zu „Berichten über mögliche Völkerrechtsverletzungen und Verwendung von Nazi-Emblemen in der ukrainischen Armee“.
Für die Verfolgung von Völkerstraftaten sei der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) als Ermittlungsbehörde zuständig, der im Hinblick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit dem 8. März 2022 ein Strukturermittlungsverfahren unter anderem wegen Kriegsverbrechen führe, schreibt das Auswärtige Amt (AA). Der GBA gehe Hinweisen zu Völkerstraftaten „umfassend nach“.