19.09.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 658/2023

Regierung äußert sich zur IED-Novelle

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung ist noch dabei, sich über Einzelfragen der geplanten Überarbeitung der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) intern abzustimmen. Das geht aus einer Antwort (20/8089) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8319) zur Position der Bundesregierung im Vorfeld der beginnenden Trilogverhandlungen auf EU-Ebene hervor.

Darin verweist die Regierung zunächst auf den Beschluss der europäischen Umweltminister vom 16. März 2023, dem die Bundesregierung zugestimmt habe. Dieser lege „zum jetzigen Zeitpunkt“ die Position des Rates in den Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und der Europäischer Kommission fest. „Die Positionierung zu Lösungsfindungen in Einzelfragen“ hänge jedoch vom Verhandlungsfortschritt ab, erklärt die Bundesregierung. Der Abstimmungsprozess zu im Trilog aufkommenden Einzelfragen sei derzeit „noch nicht abgeschlossen“. Ebenfalls noch nicht beendet sei die Beratung und Bewertung der vom EU-Parlament am 11. Juli beschlossenen Position zur IED-Richtlinie, heißt es in der Antwort.

Die Unionsfraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem wissen wollen, ob die Regierung ihre bisherige Position zur IED-Richtlinie angesichts der sich abzeichnenden schlechten wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands anpassen wird und wie sie zu den Positionen von Rat und Parlament steht. Auch nach den zu erwarteten Anpassungskosten für die Wirtschaft hatten sich die Abgeordneten erkundigt. Hierzu macht die Regierung in ihrer Antwort keine Angaben: Die Kosten für die Wirtschaft ließen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen, heißt es. Dies sei erst möglich, wenn nach Abschluss der Trilogverhandlungen „Klarheit über den genauen Regelungsgehalt“ bestehe.

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