Bundesregierung legt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vor
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung (20/8654) vorgelegt, er soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.
Das Gesetz appelliere an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
Die Wärmeplanung habe maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Wärmeversorgung und wirke sich entsprechend auf die mit der Wärmeversorgung verbundene finanzielle Belastung von Unternehmen, Gebäudeeigentümern und Gebäudenutzern aus. Die finanziellen Belastungen würden sich im Zuge der Transformation der Energieversorgung hin zur Klimaneutralität unterschiedlich entwickeln, je nachdem welche Transformationsstrategie gewählt werde und wann mit der Umsetzung begonnen werde. Es gebe zwar einige Bundesländer, die bereits landesrechtliche Rahmenbedingungen für die Wärmeplanung geschaffen hätten, doch das sei die Minderheit. Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro.
Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz gebe es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung zu unterstützen. Für die Erstellung der Wärmepläne dürfen Daten bei Statistikämtern, aus dem Gebäuderegister, aus Grundbüchern oder Liegenschaftskatastern und sonstigen öffentlichen Datenbanken oder Netzwerken erhoben werden.
Der Bundestag berät das Gesetz am Freitag, 13. Oktober 2023, in erster Lesung, es soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz/Heizungsgesetz (GEG) in Kraft treten.