01.11.2023 Gesundheit — Unterrichtung — hib 805/2023

Verordnung von geriatrischen Rehabilitationen

Berlin: (hib/PK) Der Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischen Rehabilitationen im Berichtsjahr 2022 liegt als Unterrichtung der Bundesregierung (20/8950) vor.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sei das Verfahren der vertragsärztlichen Verordnung von und der Zugang zur geriatrischer Rehabilitation geändert worden, heißt es in dem Bericht. Bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation werde demnach durch die Krankenkasse nicht überprüft, ob diese medizinisch erforderlich sei, sofern die geriatrische Indikation durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente vertragsärztlich überprüft wurde.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022. Die vorliegenden Daten ließen keine grundsätzlichen Umsetzungsschwierigkeiten erkennen, die eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen erfordern würden.

Marginalspalte