21.11.2023 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 879/2023

Ausschluss extremistischer Personen und Verbände

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betont in einer Antwort (20/9273) auf eine Kleine Anfrage (20/8990) der CDU/CSU-Fraktion, dass alle vom Bund geförderten Projekte und Vereine Personen unter Extremismusverdacht nicht beteiligen dürfen. Förderungen des Bundes für Organisationen und Projekte würden grundsätzlich die Auflage beinhalten, dass die Zuwendungsempfänger dafür sorgen müssen, dass Personen und Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, nicht beteiligt werden. Dies gelte insbesondere für solche Organisationen oder Personen, die in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erwähnt werden. Diese Auflagen würden regelmäßig überprüft, so die Regierung weiter. In der Anfrage ging es um den möglichen Einfluss extremistischer Akteure auf muslimische Wohlfahrtsverbände.

Aktuell werden demnach folgende muslimische oder alevitische Wohlfahrtsverbände auf Verbandsebene gefördert: Alevitische Gemeinde Deutschland KdöR (AABF), Ahmadiyya Muslim Jamaat e. V. (AMJ) vertreten durch An-Nusrat e. V., Islamisches Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen e. V. (IKW), Sozialdienst muslimischer Frauen e. V. (SmF) und die Wohlfahrtsstelle Malikitische Gemeinde Deutschland e. V. (WMGD). „Diese muslimischen und alevitischen Wohlfahrtsverbände werden in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder nicht genannt“, heißt es in der Antwort weiter.

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