23.11.2023 Recht — Gesetzentwurf — hib 886/2023

AfD will Haushaltsuntreue unter Strafe stellen

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel“ (20/9394) vorgelegt. Unter anderem will die Fraktion im Strafgesetzbuch eine neue Strafvorschrift einführen, nach der ein Amtsträger, „der die Ausgabe öffentlicher Mittel bewilligt oder vornimmt und dabei wesentlich haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet“, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden soll. Laut Begründung will die Fraktion damit eine aus ihrer Sicht bestehende Strafbarkeitslücke schließen, die sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1997 ergeben habe. Bis dahin sei „die Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln, die zwar für öffentliche Zwecke ausgegeben wurden, aber die im Haushaltsplan dafür nicht vorgesehen waren, grundsätzlich als Untreue“ zu bestrafen gewesen. Nach der sogenannten Bugwellenentscheidung sei der Anwendungsbereich des Paragrafen 266 Strafgesetzbuch „in derartigen Fällen auf klare oder zu vermutende Fälle von Korruption, also von Zweckentfremdung zum Nutzen einzelner Privatleute eingeschränkt“, heißt es weiter.

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