27.11.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 889/2023

Befragung von Landtagsabgeordneten

Berlin: (hib/STO) Um die Befragung von Landtagsabgeordneten im Rahmen eines Forschungsprojekts der Universität Bielefeld geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/9438) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9051). Danach handelt es sich bei diesem Forschungsprojekt um ein Teilprojekt der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) geförderten und am 1. Oktober 2021 gestarteten empirischen Verbundstudie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche“ des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt, koordiniert von der Universität Leipzig.

Die auf drei Jahre angelegte Gesamtstudie, die unter Federführung der Universität Leipzig als zentral koordinierende Stelle im Rahmen des Verbundvorhabens des „Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (FGZ) durchgeführt wird, wird laut Vorlage als Zuwendungsprojekt mit insgesamt sechs Millionen Euro - für alle 23 Teilprojekte - gefördert. Die Verbundstudie wurde den Angaben zufolge Ende der letzten Legislaturperiode als eines der Projekte in Auftrag gegeben, die sich aus den Beschlüssen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ergeben haben. „Finale Ergebnisse sollen voraussichtlich Ende 2024 vorliegen“, heißt es in der Antwort weiter.

In der Vorbemerkung ihrer Kleinen Anfrage hatte die Fraktion ausgeführt, dass einem Pressebericht zufolge ein Team der Universität Bielefeld an deutsche Landtagsabgeordnete unter verschiedenen Namen, denen keine realen Personen entsprechen, Scheinbewerbungen als Praktikanten zugeleitet habe. Die Namen der Unterzeichner deuteten der Vorbemerkung zufolge jeweils einen Bewerber mit oder ohne Migrationshintergrund an. „Dabei sei es darum gegangen, möglichen Ungleichbehandlungen aufgrund eines vermuteten Migrationshintergrunds der Bewerber auf die Spur zu kommen“, hieß es in der Vorbemerkung weiter.

Wie die Bundesregierung dazu schreibt, lautet der Titel des entsprechenden Teilprojekts A05 der Verbundstudie des FGZ: „Rassistische Diskriminierung in Institutionen: Erhebungen tatsächlichen Verhaltens.“ Durchgeführt werde das Teilprojekt vom Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld. Ausweislich der Projektbeschreibung des FGZ bezüglich des Teilprojekts A05 der Verbundstudie werde die „Zielsetzung/Forschungsfrage wie folgt beschrieben: ,Die grundsätzliche Zielsetzung des Projekts ist es, Diskriminierung auf Verhaltensebene auf intuitive, verständliche und eindeutige Weise messbar zu machen.'“

Zugleich legt die Bundesregierung dar, dass das BMI oder andere Ressorts die Befragung von Landtagsabgeordneten nicht initiiert hätten. Innerhalb des Teilprojektes A 05 habe der mit Schreiben vom 13. September 2021 letztlich bewilligte Zuwendungsantrag eine Erweiterung des Untersuchungsdesigns noch offen gelassen. Die - hier erfolgte - Erweiterung des Untersuchungsdesigns sei mit dem BMI nicht abgesprochen gewesen.

„Eine Befragung von frei gewählten Landtagsabgeordneten war vom BMI weder intendiert noch hätte das BMI dieser zugestimmt“, führt die Bundesregierung ferner aus. Das BMI habe durch eine Information des Forschungsnehmers erst in der Kalenderwoche 42 von der Befragung von Landtagsabgeordneten erfahren. Der Zuwendungsempfänger sei um Stellungnahme gebeten worden, das laufende Verfahren dauere an.

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