06.12.2023 Gesundheit — Antwort — hib 920/2023

Unzureichende Investitionsförderung der Länder in Kliniken

Berlin: (hib/PK) Bei der geplanten Krankenhausreform bleiben die Länder nach Angaben der Bundesregierung für die nötigen Investitionen zuständig. Gemäß den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkten zur Krankenhausreform sollen die Länder den Krankenhäusern einzelne Leistungsgruppen durch Bescheid zuweisen, heißt es in der Antwort (20/9537) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9167) der Unionsfraktion.

Voraussetzung für eine Zuweisung sei, dass das Krankenhaus die Qualitätskriterien für die jeweilige Leistungsgruppe erfülle. Daher sei davon auszugehen, dass die Länder bei ihren Zuweisungsentscheidungen dafür Sorge trügen, dass die Krankenhäuser über die erforderliche medizintechnische Ausstattung verfügen.

In der dualistischen Krankenhausfinanzierung seien ausschließlich die Länder für die Förderung der Investitionen der Krankenhäuser zuständig. Hierzu gehöre auch die Förderung von Investitionen in die medizintechnische Ausstattung der Krankenhäuser.

Der Bundesregierung sei bekannt, dass die von den Ländern für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellten Mittel seit längerer Zeit unzureichend ausfielen, heißt es in der Antwort weiter. Der Bund habe aber keine Möglichkeit, die Länder zur Bereitstellung höherer Investitionsfördermittel zu verpflichten oder den Ländern vorzugeben, für welche Zwecke sie Investitionsfördermittel in welcher Höhe bereitzustellen hätten.

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