Stellungnahme zu Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Berlin: (hib/BAL) Der Bundesrat hegt Zweifel am Plan der Bundesregierung zur künftigen Aufsichtsstruktur über Kreditdienstleister, wie sie der Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes (20/9093) vorsieht. In seiner dem Bundestag als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/9647) vorliegenden Stellungnahme kritisiert die Länderkammer, dass die Aufsicht über Kreditdienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen soll.
„Dort, wo vergleichbare gesetzliche Anforderungen für Kreditdienstleistungen und Inkassodienstleistungen vorgesehen sind, bestünde dann entgegen der Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften weiterhin die Gefahr einer uneinheitlichen Aufsichtspraxis“, heißt es in der Stellungnahme unter Verweis darauf, dass erst zu Beginn des Jahres beschlossen worden sei, die Aufsicht für Inkassodienstleister zentral beim Bundesamt für Justiz zu organisieren.
Die Bundesregierung verweist bei diesem Punkt in ihrer Gegenäußerung auf europarechtliche Regelungen. Sie sei der Auffassung, „dass eine einheitliche Aufsichtspraxis durch den Gesetzentwurf hinreichend sichergestellt wird, weil vorgesehen ist, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundesamt für Justiz zusammen auf eine widerspruchsfreie Aufsichtspraxis hinwirken sollen, wo vergleichbare gesetzliche Anforderungen für Kreditdienstleistungen und Inkassodienstleistungen bestehen“.
Ein weiterer Kritikpunkte unter einer Reihe von Vorschlägen des Bundesrats betrifft die Rechte von Verbrauchern gegenüber Kreditdienstleistern. Diesen Vorschlag will die Bundesregierung prüfen.