45 Fragen zum Klima- und Transformationsfonds
Berlin: (hib/BAL) Die CDU/CSU-Fraktion hat der Bundesregierung mittels einer Kleinen Anfrage (20/9618) 45 Einzelfragen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) übermittelt. In der Vorbemerkung ihrer Anfrage weisen die Abgeordneten nochmals darauf hin, dass die Zuführung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro mit dem Nachtragshaushalt 2021 unrechtmäßig gewesen sei.
Bisher habe die Bundesregierung „kaum dargestellt, welche konkreten Folgen der Richterspruch für den KTF habe“, bemängelt die Unionsfraktion und schreibt weiter: „Darüber hinaus gibt es eine große Verunsicherung bei den privaten Haushalten und der Industrie sowie bei Ländern und Kommunen.“
Konkret will die CDU/CSU-Fraktion unter anderem wissen, in welcher Höhe in den Jahren 2023 und 2024 Kreditaufnahmen möglich wären, ohne dass ein Notlagenbeschluss nach Artikel 11 Grundgesetz erforderlich ist. Darüber hinaus wird gefragt, was sich verändert habe, seit Bundesfinanzminister Lindner am 5. Juli 2023 erklärt habe: Deutschland sei „nicht mehr in einer außergewöhnlichen Notsituation, die eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes zulassen würde“.
Auch die Auswirkungen einer vorläufigen Haushaltsführung oder der gegenwärtigen Haushaltssperre auf den KTF sind Thema der Anfrage. Beispielsweise fragt die Unionsfraktion nach den Folgen für die Investitionen in die Schieneninfrastruktur.