Bundesrat stimmt Änderung des ENWG zu
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf zur zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/9094) keine Einwendungen zu erheben. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/9612) hervor. Die Gesetzesänderung sieht vor, einige nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine beschlossene befristete Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit zu verlängern. So sollen erstens die Vorschriften des Teils 3a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die bisher bis zum 1. April 2025 befristet sind, verlängert werden. Zweitens soll die in Paragraf 49b EnWG 2022 geschaffene Möglichkeit für die Stromübertragungsnetzbetreiber, das Höchstspannungsnetz zeitweise höher auszulasten, ohne dass dies einer vorherigen energierechtlichen Genehmigung bedarf, verlängert werden.