Bericht zu Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der AKW
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den inzwischen sechsten Bericht gemäß Paragraf 7 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) vorgelegt (20/9575). Der Bericht enthält eine zusammenfassende Bewertung über die finanzielle Vorsorge der Betreiber von Kernkraftwerken (KKW) für ihre Verpflichtungen zur Stilllegung und zum Abbau der KKW sowie der Verpackung ihrer radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen). Der Bericht gründet auf der Prüfung der von den Betreibern vorgelegten Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die vorgelegten Informationen für das Jahr 2022 (Stichtag 31. Dezember 2022) umfassen insbesondere Angaben zum Haftungskreis, die Aufstellungen der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie eine Darstellung der Verfügbarkeit liquider Mittel. Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt.