13.12.2023 Gesundheit — Ausschuss — hib 938/2023

Gesundheitsausschuss billigt Digitalgesetze

Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP hat der Gesundheitsausschuss das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) sowie das Digitalgesetz (20/9048) in geänderter Fassung gebilligt. Die beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung sollen am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

Die Vorlagen wurden in der parlamentarischen Beratung noch an zahlreichen Stellen verändert und ergänzt. Der Ausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch für das GDNG 6 und für das Digitalgesetz 33 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Die AfD-Fraktion lehnte beide Gesetzentwürfe ab, die Unionsfraktion enthielt sich. Die aufgelöste Linksfraktion ist im Ausschuss nur noch durch fraktionslose Abgeordnete ohne Stimmrecht vertreten.

Das Digitalgesetz sieht vor, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient, beispielsweise der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen. Für die Datenfreigabe aus der ePA wird ebenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeführt, um die Daten für Forschungszwecke besser nutzbar zu machen.

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