Fachgespräche zur Klärung der Gewebespendenbereitschaft
Berlin: (hib/PK) Gewebetransplantate sind nach Angaben der Bundesregierung für die Versorgung von Patienten unverzichtbar. Nur dank der Gewebespenden sei eine adäquate transplantationsmedizinische Versorgung möglich, heißt es in der Antwort (20/9888) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9513) der Unionsfraktion.
Daher solle auch nach dem geplanten Betriebsstart des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) im ersten Quartal 2024 jede mögliche Gewebespende realisiert werden können, sofern eine Spendenbereitschaft gegeben sei. Dazu müsse auch in Zukunft der Wille der verstorbenen Personen unkompliziert und eindeutig festgestellt werden können.
Mit dem Betriebsstart des OGR könnten Bürger ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende in das Register eintragen. Das Transplantationsgesetz (TPG) sehe vor, dass vor jeder möglichen Spende die Spendenbereitschaft potenzieller Spender durch einen Abruf aus dem OGR zu klären ist.
Bei derzeit laufenden Fachgesprächen werde auch die Frage erörtert, ob und wie nach dem Betriebsstart des OGR eine Gewebespendenbereitschaft geklärt werden könne, wenn ein möglicher Gewebespender, wie in rund 90 Prozent der Fälle, nicht zugleich als Organspender in Betracht komme.
Zugriffe auf das OGR seien prinzipiell aus allen Stationen eines Krankenhauses von solchen Personen möglich, die als abrufberechtigt benannt wurden. Grundsätzlich könne ein Krankenhaus beliebig viele Ärzte und Transplantationsbeauftragte als abrufberechtigt benennen, heißt es in der Antwort weiter.
Auch einer Benennung von externen, bei Gewebeeinrichtungen angestellten Ärzten als abrufberechtigt stünden keine rechtlichen Gründe entgegen. Sollten Krankenhäuser in Abstimmung mit den Gewebeeinrichtungen davon Gebrauch machen, wäre gewährleistet, dass auch Erklärungen von Personen, die außerhalb eines Krankenhauses verstorben sind, abgerufen werden könnten.