25.01.2024 Auswärtiges — Antwort — hib 51/2024

Verbleib des „Danziger Paramentenschatzes“

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht sich nicht veranlasst, den nationalen kunst- und kulturhistorischen Rang des sogenannten Danziger Paramentenschatzes zu beurteilen oder gutachterlich beurteilen zu lassen. Das geht aus der Antwort (20/10126) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9972) der AfD-Fraktion hervor, die sich nach der „Verschenkung des Danziger Paramentenschatzes an die Danziger Marienkirche in Polen“ erkundigt hatte.

Wie die Bundesregierung ausführt, steht der Schatz im Eigentum der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) als Rechtsnachfolgerin untergegangener evangelischer Kirchengemeinden jenseits der Oder-Neiße-Linie.

Auf die Frage, ob der „Danziger Paramentenschatz“, wie im Kulturschutzgesetz formuliert, „national wertvolles Kulturgut“ sei und sein „Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse“ liege, heißt es: Laut Kulturgutschutzgesetz räume der Gesetzgeber Kirchen und Religionsgemeinschaften ein ausschließliches Antragsrecht ein, in ihrem Eigentum befindliches Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes einzutragen. „Eine Eintragung von Amts wegen ist aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Autonomie der Kirchen und Religionsgemeinschaften ebenso wenig vorgesehen wie eine Antragspflicht ('Mussvorschrift').“

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