Entwurf für Gesetz zur Bundesschuldenverwaltung
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes in den Bundestag eingebracht (20/10246). Anlass seien veränderte Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in der Gesetzesbegründung. Aufgrund dieser seien „spezifizierte gesetzliche Grundlagen“ erforderlich, „um auf gesicherter Rechtsgrundlage die von der Finanzagentur von ihren Vertragspartnern erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu können“.
Eine wichtige gesetzliche Regelung der Compliance-Funktion der Finanzagentur sei die Beschränkung der privaten Handelsgeschäfte in Finanzmarktinstrumenten der eigenen Mitarbeiter, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter. „Mit der Einführung einer gesetzlichen Regelung erhalten die insoweit bereits bestehenden betriebsinternen Vorgaben der Finanzagentur eine zuverlässigere rechtliche Handlungsbasis.“
Ferner sollen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen „auf eine gesetzliche Basis“ gestellt werden. Dazu gehöre auch, mittels Datenanalysen Risiken zu bestimmen, die von Vertragspartnern ausgehen.
Der Bundesrat erhebt keine Einwände, wie aus der Drucksache hervorgeht.