20.02.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 90/2024

Einstellung des PIN-Rücksetzdienstes für den Online-Ausweis

Berlin: (hib/MWO) Das Aussetzen des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (PRSD) zum Ende des Jahres 2023 sei angesichts der sich abzeichnenden begrenzten Haushalt- mittel im Jahr 2024 notwendig gewesen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10315) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10179),. Nur so hätten die Kosten für 2024 geringgehalten und auf die Betriebskosten beschränkt werden können. Eine Weiterführung im Januar 2024 hätte zu unkalkulierbaren Kosten geführt, da im Vorfeld nicht klar gewesen sei, wie viele PIN-Rücksetzbriefe im Januar 2024 bestellt werden würden und dies angesichts der vorläufigen Haushaltsführung nicht vertretbar gewesen sei.

Die Antwort beinhaltet Zahlenangaben zum Versand der PIN-Rücksetz- und PIN-Aktivierungsbriefe und den vom ersten Quartal 2022 bis Dezember 2023 angefallenen Kosten. Zu den Gründen für die Nichtnutzungsquote von 40 Prozent von den seit 2022 ausgesendeten kostenlosen PIN-Rücksetzbriefen heißt es, eine konkrete Befragung unter den Bestellenden sei nicht durchgeführt worden. Über Supportanfragen hätten jedoch einige Gründe hergeleitet werden könne, darunter falsche Adressen und Unzustellbarkeit. Zu den Zielen des kostenlosen PIN-Rücksetzbriefes schreibt die Bundesregierung, während der Corona-Pandemie mit Kontaktreduzierung und geschlossenen Bürgerämtern habe Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit geboten werden sollen, ihren Online-Ausweis auf anderem Wege (wieder) nutzbar zu machen. Aktuell werde die Aktivierung des PRSD in der ursprünglichen Form, ergänzt um eine Bezahlfunktion, geprüft. Derzeit würden verschiedene Varianten geprüft. Diskutiert würden, ausgehend von der bisherigen Lösung, verschiedenste Anpassungen und Vereinfachungen. Die abschließende Bewertung stehe noch aus. Hierbei müsse sichergestellt werden, dass das bestehende hohe Vertrauensniveau der Online-Ausweisfunktion weiter bestehen bleibt. Dies betreffe insbesondere die Sicherstellung der Übergabe und Übermittlung der neuen PIN einzig an den Ausweisinhaber auf einem entsprechenden Sicherheitsniveau.

Die Entscheidung, den PRSD zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, habe das federführende Bundesinnenministerium (BMI) den beteiligten Ressorts im Rahmen der 4. Sitzung des Lenkungsausschusses GovLabDE Digitale Identitäten am 1. Dezember 2023 vorgelegt. Die Ressorts BMI, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium der Finanzen hätten der Vorlage zugestimmt.

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