26.02.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 116/2024

Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in den vergangenen Jahren an Bundesbehörden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung und Bundesministerien gerichteten Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/10361) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10239). Danach sind in den Jahren 2015 bis 2022 insgesamt 105.423 IFG-Anträge eingegangen. Davon wurden in 16.201 Fällen Auskünfte teilweise gewährt - und demnach auch teilweise abgelehnt - und in 9.610 Fällen Auskunftsersuchen abgelehnt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zahlen für das Jahr 2023 liegen ihren Angaben zufolge noch nicht vor.

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