28.02.2024 Verkehr — Antwort — hib 120/2024

Bahnstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg

Berlin: (hib/HAU) Im gegenwärtigen Bedarfsplan für Bundesschienenwege sind keine Wiederinbetriebnahmen von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein und Hamburg enthalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/10454) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10048) hervor.

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind auf fünf stillgelegten bundeseigenen Strecken oder Strecken mit Bundesanteilen in Schleswig-Holstein und Hamburg Bemühungen des Landes, von Landkreisen oder Kommunen vorhanden, den Zugverkehr wieder aufzunehmen. Es handelt sich dabei um die Strecken Flensburg Weiche - Lindholm (Niebüll), Flensburg-Wilhelminental - Flensburg Stadt/ZOB, Rendsburg - Büdelsdorf, Neumünster - Ascheberg und Wrist - Kellinghusen. Darüber hinaus sei seitens des Landes Schleswig-Holstein die Reaktivierungen der Strecke Kiel - Schönberger Strand im Zusammenhang mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) benannt worden.

Bei der Reaktivierung stillgelegter Strecken handle es sich im Wesentlichen um Strecken, auf denen ausschließlich oder überwiegend Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrieben werden soll, schreibt die Regierung. Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seien die Länder und Kommunen sowie die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasse Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV und beinhalte auch die Ausgestaltung des SPNV. „Daher liegt auch die Prüfung und Entscheidung über Verkehrsangebote, die die Wiederinbetriebnahme von Schienenstrecken rechtfertigen würden, in der Zuständigkeit der für den ÖPNV zuständigen Länder und Aufgabenträger“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung befürworte grundsätzlich die Wiederinbetriebnahme von Eisenbahnstrecken für den Personennahverkehr und biete dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen, unter anderem mit Mitteln nach dem GVFG.

Marginalspalte