14.03.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 155/2024

Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berlin: (hib/MIS) Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen für die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20/9844). Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.. Neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe machen Anpassungen des nationalen Rechts nötig. Zu der Abstimmung hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung (20/10646) vorgelegt. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe BSW gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD wird Zustimmung zu der Verordnung empfohlen.

Marginalspalte