Auswertung von Daten laut Infektionsschutzgesetz
Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine vollständige Umsetzung der im Infektionsschutzgesetz (IfSG) dargelegten Informations- und Auswertungspflichten von Daten. Die Übertragung von Informationen gemäß Paragraf 13 Absatz 5 IfSG und die Analyse der Daten durch das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) spielten eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Überwachung der Impfungen und Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe, heißt es in einem Antrag (20/10733) der Fraktion.
Ziel sei die bessere Beurteilung von Impfkomplikationen. Ferner solle mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen oder Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.
Der Aufbau der Infrastruktur für den Datentransfer an das PEI sei aber noch nicht abgeschlossen. Daher könnten die Daten nicht übermittelt werden.
Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, bei RKI und PEI die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine vollständige Umsetzung des geltenden Rechts nach Paragraf 13 Absatz 5 IfSG gewährleistet wird.