Einsatz sogenannter „IMSI-Catcher“
Berlin: (hib/STO) Der Einsatz sogenannter „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/10835) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe BSW (20/10538). Danach dient der Einsatzes des „IMSI-Catchers“ zur „Erforschung des Sachverhaltes und/oder der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten oder im Gefahrenabwehrvorgang Polizeipflichtigen“.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zugleich ausführt, werden durch den Einsatz eines „IMSI-Catchers“ „lediglich IMSI-Nummern sowie die IMEI erhoben und auf dieser Grundlage die dazugehörige deutsche Rufnummer ermittelt“. Damit allein würden jedoch keine Straftaten aufgeklärt oder Gefahren abgewehrt. Vielmehr sei der Einsatz eines „IMSI-Catchers“ ein wesentlicher Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen wie zum Beispiel die Erhebung von Verbindungsdaten, Ortungsmaßnahmen und der Austausch mit Partnerbehörden. Erst dadurch könnten Sachverhalte inhaltlich weiter aufgeklärt werden.