04.04.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 204/2024

AfD-Fraktion stellt Fragen zu Gesetzentwurf zur Tierhaltung

Berlin: (hib/EMU) In einer Kleinen Anfrage (20/10854) stellt die AfD-Fraktion Fragen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes.

Die Abgeordneten wollen wissen, warum sich der Referentenentwurf „insgesamt auf die längst überholte Vorstellung eines Tierschutzes, der sich mit Einzelaspekten und Einzelmaßnahmen eine Wirkung auf den Schutz der Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden verspricht“, konzentriere. Denn nach der ratifizierten „Animal-Welfare“-Definition der Office International des Epizooties (OIE) und gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes sei das Einzeltier das Bezugssystem für jegliche Schutzmaßnahmen sowie für die Beurteilung von deren Wirksamkeit, schreiben die Abgeordneten.

Weiter fragt die Fraktion, wie die Bundesregierung die Anforderung im Referentenentwurf begründet, dass im Ausnahmefall höchstens 50 Rinder angebunden gehalten werden dürfen, „insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Bestandsgröße in keinem Zusammenhang zum Tierschutz steht und eine solch starre Vorgabe kaum praktikabel erscheint“.

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