10.04.2024 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 226/2024

Herkunftsnachweisregister für Erneuerbare Energien

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für die Verordnung der Bundesregierung (20/10159) über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV). Für die Verordnung in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten die Unionsfraktion und die AfD, die Gruppe Die Linke enthielt sich.

Herkunftsnachweise sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Nachdem im Herkunftsnachweisregistergesetz die Grundlagen geschaffen wurden für die Einrichtung und den Betrieb des GWKHV, soll die Verordnung die Regelungen des Herkunftsnachweisregistergesetzes konkretisieren, etwa dergestalt, dass sie die Rahmenbedingungen dafür konkretisiert, dass das Umweltbundesamt (UBA) als die mit der Registerverwaltung betraute Behörde die Einrichtung der Herkunftsnachweisregister vornehmen kann. Zu den nachträglichen Änderungen gehören verminderte Berichtspflichten und die Klarstellung, dass das UBA keine Änderungen an materiellem Recht vornehmen darf.

Die Verordnung, die der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte dient, wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten.

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